Bestattungsformen

Gemeinschaftsbeisetzungen

Viele Kliniken bieten heute mehrmals im Jahr Beisetzungen für Sternenkinder an, die nicht der Pflicht zur Bestattung unterliegen. Manche Kliniken veranlassen die Einäscherung. Die Kinder werden dann in einer gemeinsamen Urne beigesetzt. An anderen Orten werden die verstorbenen Kinder in einem oder mehreren kleinen Särgen in einem gemeinsamen Grab in die Erde gelegt.

Krankenhausmitarbeiter*innen, Klinikseelsorger*innen und Elterninitiativen gestalten Abschiedsfeiern und Gedenkveranstaltungen zu denen die Eltern eingeladen werden. Für die Eltern entstehen durch diese Beisetzung keine Kosten. Auf der Grabstätte haben Sie die Möglichkeit, kleine Liebesgaben abzulegen. Sie können aber nicht nach eigenen Vorstellungen gestalten.

Einzelbeisetzungen

Wenn ein Kind mehr als 500 Gramm wiegt oder mit Lebenszeichen geboren wurde, haben die Eltern die Pflicht, das Kind zu bestatten. Sie müssen selber aktiv werden.

Wenn das Kind mit weniger als 500 Gramm tot geboren wurde und Sie das Kind nicht gemeinsam mit Anderen durch die Klinik bestatten lassen wollen, müssen Sie ebenfalls selber aktiv werden.

Seelsorge, Friedhofsverwaltungen, Elterninitiativen und Bestatter stehen Ihnen zur Seite.

Ein Einzelgrab in einer gemeinsamen Kindergrabstätte

In manchen dieser Kindergrabstätten können Sie Ihr Kind in einem Einzelgrab beisetzen. In diesem Fall müssen Sie möglicherweise einen Teil der Kosten selber tragen.

Die Familiengrabstätte

Falls in Ihrer Familie eine Familiengrabstätte vorhanden ist, kann das Kind auf dem Grab eines Angehörigen beigesetzt werden. Sie müssen dann klären, wer in der Familie das Nutzungsrecht für diese Grabstätte hat und ob der Nutzungsberechtigte mit einer Beisetzung Ihres Kindes dort einverstanden ist. Außerdem ist es wichtig zu klären, ob die verbliebene Ruhezeit für das Familiengrab noch ausreichend ist. Die Friedhofsverwaltung kann Ihnen diese Informationen geben.

Klären Sie innerhalb der Familie auch die Frage, wer das Grab dann weiterhin pflegt.

Da die Grabstätte bereits vorhanden ist, entstehen hier in der Regel nur Kosten durch die Friedhofsgebühren für das Öffnen und Schließen des Grabes.

Das Kinderreihengrab

Sie können für Ihr Kind ein einzelnes Kindergrab oder ein Grab auf einem besonderen Kindergrabfeld wählen. Die entstehenden Kosten sind von Ort zu Ort verschieden.

Erdbestattung

Bei einer Erdbestattung wird der Körper des Verstorbenen beigesetzt.

Urnenbestattung

Der Körper des Verstorbenen wird in einem Krematorium eingeäschert.
Im Bestattungswald dürfen nur Urnen beigesetzt werden. Dasselbe gilt für Seebestattungen.

Die Kosten

Die Gemeinschaftsbeisetzung von Sternenkindern, die durch die Kliniken veranlasst wird, ist für die Eltern kostenfrei.

Wenn Eltern für ihr Kind eine einzelne Beisetzung in der Sternenkinder-Grabstätte wünschen, müssen sie möglicherweise einen Teil der anfallenden Kosten selber tragen.

Wenn das Sternenkind nicht der Pflicht zur Bestattung unterliegt, haben die Eltern keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch das Sozialamt.

Die Kosten für eine Beisetzung setzen sich aus vielen einzelnen Positionen zusammen: Sarg, Urne, Krematorium, Grabstätte, Friedhofsgebühren, Bestatter, Blumenschmuck, Trauerredner, Karten, Annonce etc.

Über Angebote der Trauerbegleitung durch die Verwaisten Eltern und trauernden Geschwister Schleswig-Holstein können Sie sich auf unserer Homepage vesh.de informieren.