Leitfaden für Eltern

Leitfaden für eine Individuelle Bestattung

Liebe Eltern, wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Kind bestattungspflichtig ist oder nicht, können Sie sich unter dem Menüpunkt "Sternenkinder" informieren.

Wenn Ihr Kind bestattungspflichtig ist benötigen Sie die Unterstützung eines Bestatters oder einer Bestatterin. Diese transportieren das Kind zum Friedhof und übernehmen in Ihrem Auftrag die Formalitäten. Mit Ihnen können Sie besondere Wünsche besprechen.

 

Bei einem nicht bestattungspflichtigen Kind haben Sie in Schleswig-Holstein die Möglichkeit, viele Dinge selbst in die Hand zu nehmen. So können Sie unter Einhaltung einiger Regeln Ihr Kind selber zum Friedhof transportiern. Natürlich können Sie auch hier einen Bestatter beauftragen, sie müssen aber nicht.

In jedem Fall müssen Sie eine Grabstätte und Bestattungsform wählen.

1. Eine Entscheidung treffen und die Klinik informieren

Schmetterlingskinder Sternenkinder-Friedhof Schleswig-Holstein

Informieren Sie die Hebamme, ÄrztIn, KrankenhausseelsorgerIn in der Klinik über Ihre Entscheidung, bevor Sie nach der Geburt Ihres Kindes nach Hause gehen. Möglicherweise wird das Kind noch untersucht, um die Ursache für das vorzeitige Ende der Schwangerschaft zu klären.

Bitten Sie um einen Vermerk in der Akte, dass Sie entscheiden möchten, wie und wo das Kind beigesetzt wird. Wenn Sie noch unschlüssig sind, erbitten Sie sich eine Bedenkzeit.

Sie bekommen in der Klinik eine Bescheinigung über die Fehlgeburt. Diese brauchen Sie für die weiteren Schritte.
Ein Formular für die Bescheinigung der Fehlgeburt ist hier als PDF zum Download verfügbar.

2. Vom Kind Abschied nehmen

Kleiderkiste Sternenkinder - Schleswig Holstein

Nehmen Sie in der Klinik die Möglichkeit wahr, Ihr totes Kind anzuschauen, es vielleicht in den Arm zu nehmen. Das kleine Wesen ist Ihr eigenes Kind. Um zu verstehen, dass Sie keine gemeinsame Zukunft miteinander teilen dürfen, ist es wichtig, den Abschied bewusst zu erleben und zu gestalten. KrankenhausseelsorgerInnen und Hebammen unterstützen Sie gerne.

Bitten Sie die Mitarbeitenden in der Klinik darum, Fotos und einen Fußabdruck zu machen; manchmal hat das Kind schon Haare, so dass Sie eine kleine Locke aufheben können.

Sie können auch einen Sternenkinderfotografen -oder fotografin beauftragen.

In manchen Häusern gibt es die Möglichkeit, kleine Kleidungsstücke oder Einschlagtücher für das Kind auszuwählen, die von ehrenamtlichen Initiativen zur Verfügung gestellt werden. Sie können aber auch ein eigenes Kleidungsstück, oder Tuch oder etwas Ähnliches aussuchen.

3. Die Wahl der Grabstätte

Lassen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidung, wo Sie Ihr Kind beisetzen wollen. Die Situation, in der Sie sich befinden, ist paradox: eigentlich wollen Sie für das Baby die Wiege vorbereiten. Nun müssen Sie sich stattdessen für eine Grabstätte entscheiden.

Für viele Eltern ist das Grab der Ort, an dem sie ihrem Kind in Zukunft nahe sein können, wo sie Blumen, Kerzen und andere kleine Gaben hintragen, um dem Kind ihre Liebe zu vermitteln. Wenn Sie die Möglichkeit haben, schauen Sie sich die Kindergrabstätte an, bevor Sie sich entscheiden.

Bedenken Sie folgende Punkte:

Bevorzugen Sie eine Erdbestattung oder eine Urnenbestattung? Fragen Sie bei der Friedhofsverwaltung nach der Regelung für die von Ihnen gewählte Grabstätte.
Erkundigen Sie sich auch nach der Ruhefrist für das Grab.
Bestattungen im Wald setzten immer eine Einäscherung voraus.

Denken Sie bei Ihrer Auswahl der Grabstätte über ihre späteren Gestaltungswünsche nach. Im Begräbniswald sind individuelle Gestaltungsmöglichkeiten generell nicht vorgesehen. Bei besonderen Kindergrabstätten gibt es ebenfalls Einschränkungen in der Gestaltungsfreiheit.

Welche Art Grabstätte gibt es? Im Allgemeinen gibt es die folgenden Möglichkeiten.

Ein Einzelgrab in einer gemeinsamen Kindergrabstätte

Viele Friedhöfe haben besondere Kindergrabstätten, die nur für Sternenkinder vorgesehen sind. Oft werden hier die Gemeinschaftsbeisetzungen von Seiten der Kliniken durchgeführt.

In manchen dieser Kindergrabstätten können Sie Ihr Kind auch in einem Einzelgrab beisetzen.

Kindergrabstätten sollen als gemeinschaftliche Anlage erkennbar sein.  Darum ist der individuelle Gestaltungsspielraum bei der Bepflanzung oder der Wahl eines Grabsteines beschränkt.

Eine Familiengrabstätte

Falls in Ihrer Familie eine Grabstätte vorhanden ist, kann das Kind auf dem Grab eines Angehörigen beigesetzt werden. Sie müssen klären, welches Familienmitglied das Nutzungsrecht für diese Grabstätte hat und ob der Nutzungsberechtigte mit einer Beisetzung Ihres Kindes dort einverstanden ist. Außerdem ist es wichtig zu klären, ob die verbliebene Ruhezeit für das Familiengrab noch ausreichend ist.

Die Friedhofsverwaltung kann Ihnen diese Informationen geben. Klären Sie innerhalb der Familie auch die Frage, wer das Grab zukünftig pflegt.

Da die Grabstätte bereits vorhanden ist, entstehen hier in der Regel nur Friedhofsgebühren für das Öffnen und Schließen der Gruft.

Ein Kinder-Reihengrab

Sie können für Ihr Kind ein eigenes Reihengrab aussuchen. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Ruhefrist nach der Ablaufzeit zu verlängern.

Fragen Sie bei der Friedhofsverwaltung nach Regelungen und Kosten für die konkrete Grabstelle.

Weitere Informationen zu den Bestattungsmöglichkeiten finden Sie unter Friedhöfe und Bestattungsformen.

4. Überführung des Kindes zum Friedhof

Wenn Sie einen Bestatter beauftragt haben, dann regelt dieser in Absprache mit Ihnen den Termin für die Beisetzung und organisiert die Überführung.

Bei nicht bestattungspflichtigen Kindern brauchen Sie in Schleswig-Holstein keinen Bestatter. Bei einer Fehlgeburt handelt es sich im juristischen Sinne nicht um einen Leichnam. Darum haben sie die Möglichkeit, Ihr Kind selber von der Klinik abzuholen. Sie brauchen dafür allerdings den Nachweis über das Vorhandensein einer Grabstätte, einen geeigneten Sarg und die entsprechenden Formulare.

Sie können natürlich trotzdem einen Bestatter beauftragen.

Wenn Sie ihr nicht bestattungspflichtiges Kind selbst abholen möchten, gehen Sie die folgenden Schritte:

1. Nachweis des Friedhofsträgers über eine vorhandene Grabstätte

Entscheiden Sie sich für eine Grabstätte für Ihr Sternenkind. Die Friedhofsverwaltung stellt Ihnen eine Bescheinigung über das Vorhandensein der Grabstätte aus.

2. Ein Sarg für das Sternenkind

In manchen Entbindungskliniken stehen Holzkästchen, Spanschachteln oder Mini-Särge bereit. Häufig werden auch Kleidung oder Einschlagtücher angeboten, um das Sternenkind liebevoll betten zu können.

Wenn Sie als Eltern den Sarg für Ihr Kind selber gestalten wollen, achten Sie darauf, nur Materialien und Farben zu verwenden, die ökologisch abbaubar sind.

Die Verwaisten Eltern Schleswig-Holstein haben einen Mini-Sarg für Sternenkinder (bis 500 Gramm Gewicht des Kindes) entwickelt, der den Vorschriften entspricht. Informationen und Bestellmöglichkeit unter Menüpunkt Mini-Sarg.

3. Termin für die Beisetzung auf dem Friedhof

Den Termin für die Beisetzung stimmen Sie mit der PastorIn oder der TrauerrednerIn ab. Sie kennen die Abläufe und sind Ihnen gerne behilflich. Sprechen Sie mit der Friedhofsverwaltung, wenn Sie die Beisetzung ohne weitere Begleitung durchführen wollen. Angehörige oder Freunde sollen den Termin rechtzeitig erfahren.

4. Abholung des Kindes von der Klinik

Informieren Sie die Klinik darüber, dass Sie das Kind selber abholen wollen. Fragen Sie in der Pathologie nach, ob Sie einen Sarg schon vorher abgeben sollen oder zur Abholung mitbringen können. Vereinbaren Sie zur Abholung einen Termin in der Pathologie.

Die Frage, ob Sie Ihr totes Kind vor der Beisetzung mit nach Hause nehmen dürfen, ist nicht eindeutig zu beantworten. Bei bestattungspflichtigen Verstorbenen besteht die Möglichkeit, den Angehörigen bis zu 36 Stunden nach Ausstellung der Todesbescheinigung nach Hause zu holen. Das regelt dann der Bestatter. Wenn Sie Ihr Kind bis zur Beisetzung nach Hause holen wollen, empfehlen wir, diesen Rahmen von 36 Stunden nicht zu überschreiten.

Bei der Abholung des Kindes müssen Sie in der Klinik den Nachweis des Friedhofsträgers über eine vorhandene Grabstätte vorlegen. Nur gegen diesen Nachweis darf Ihnen das Kind ausgehändigt werden. Mit einer entsprechenden Vollmacht können Sie auch jemanden beauftragen, Ihnen diesen Weg abzunehmen.

5. Abschieds- oder Trauerfeier

Sternenkinder Friedhof - Schleswig - Friedrichsberg

Bei der Vorbereitung einer Trauer- oder Abschiedsfeier kann Ihnen der Pastor oder die Pastorin Ihrer Gemeinde zur Seite stehen, eventuell die Krankenhausseelsorge oder Trauer-Begleiter und -Begleiterinnen aus den Reihen der Verwaisten Eltern.

Manche Eltern wollen in dieser Situation gerne mit sich alleine sein oder nur eine Seelsorgerin in ihrer Nähe wissen. Anderen tut es gut, Freunde und Eltern an ihrer Seite zu spüren. Wenn Sie schon Kinder haben, ist zu überlegen, ob und wie sie beteiligt werden. Ein Gespräch mit der Trauerbegleiterin oder Seelsorgerin kann helfen, den richtigen Rahmen zu finden.

Sie können in jedem Fall den Abschied für Ihr Kind mitgestalten. So haben Sie die Möglichkeit, den Mini-Sarg mit eigenen Ideen zu verschönern. Sie können Ihrem Kind einen Brief schreiben, den Sie mit in den Sarg legen. Oder Sie wählen ein Lied aus, das von einer CD gespielt wird. Auch Geschwisterkinder können tätig werden. Vielleicht hat Ihr Kind eine Idee, dem kleinen Bruder oder der kleinen Schwester ein Geschenk zu machen oder ein Bild zu malen. Dies sind nur einige Beispiele...

Nach der Beisetzung stellt Ihnen die Friedhofsverwaltung eine Beisetzungsbestätigung über den Vorgang aus. Diese leiten Sie dann an die Klinik weiter. Damit sind alle Formalitäten erledigt.

Alle Formulare können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

Über Angebote der Trauerbegleitung durch die Verwaisten Eltern und trauernden Geschwister Schleswig-Holstein können Sie sich auf unserer Homepage vesh.de informieren.